Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH

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Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen - Dienstleistung

 

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes an.

 

1. Wartezeiten

Bei Wartezeiten, für die die Firma Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH nicht verantwortlich ist, werden pro Stunde und Monteur  32,00 EUR in Rechnung gestellt.

 

2. Gerüste

Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst zu stellen.

 

3. Überstunden, Nacht- und Sonntagszuschläge

Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge entsprechend unserer Preisliste (S.3) abgerechnet.

 

4. Arbeitsunterbrechung

Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma nicht zu vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrtkosten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt. (s. Preisliste)

 

5. Reinigung des Arbeitsplatzes

Wir sind bemüht, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. (Grobreinigung). Wird eine besondere Reinigung verlangt, wird diese zu den Stundenlohnsätzen berechnet.

 

6. Bohrpunkte und Schnittstellen

Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, daß die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.

 

7. Haftung

Für Schäden, die auf Personal bzw. eingesetzte Maschinen der Firma Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Für nachweisbar von ihr verschuldete Mängel haftet die Firma Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH nur mit Einsatzleistungen oder Reparatur nach ihrer Wahl. Für Wasserschäden kann keinerlei Haftung übernommen werden. Höhere Gewalt und evt. Schäden an Maschinen und Ausrüstung, die während der Ausführung des Auftrages auftreten, berechtigen die Fa. Nienhaus, Thielkes & Co GmbH zur zeitweiligen Unterbrechung der Arbeit ohne Regreßanspruch des Auftraggebers. Termine werden - sowie irgend möglich -  eingehalten. Bei Terminüberschreitungen sind Schadenersatzansprüche jedoch ausgeschlossen.

 

8. Sicherheit

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitsstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen berechtigen die Firma Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH zur Einstellung der Arbeiten.

 

9. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Unsere Rechnungen werden innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zuzüglich gesetzlicher  Mwst. fällig.

 

Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, werden Abschlagsrechnungen erstellt. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.m. zu berechnen.

 

Gleichzeitig erlischt die Leistungspflicht der Fa. Nienhaus, Thielkes & Co. GmbH unter Ausschluß jeglicher Ersatzansprüche.

 

10. Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Eine über den Zeitpunkt der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind sinngemäß  zu VOB Teil A §13 und 14 ausdrücklich ausgeschlossen.

 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Seiten ist Dresden.



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